Erhöhte Waldbrandgefahr auch in Graz!
Mit den Temperaturen steigt die Gefahr von Waldbränden – auch in Graz, weshalb das Rauchen und das Anzünden von Feuern im Wald verboten sind. Glasflaschen und Auspuffrohre können ebenfalls Brandauslöser sein.
Mehr als 200 Waldbrände gab es in den letzten Jahren in der Steiermark, rund 85 Prozent wurden durch menschlichen Einfluss ausgelöst. Die aktuelle Hitzewelle trocknet den Wald, das Laub und die Gräser stark aus, die Waldbrandgefahr ist derzeit wieder extrem hoch. Dies gilt auch für Graz, weshalb die Magistratsdirektion – Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz und die Berufsfeuerwehr der Stadt Graz eindringlich vor leichtsinnigem Verhalten im Wald warnen und auf das steiermarkweit geltende Verbot des Feueranzündens und Rauchen im Wald und in Waldnähe verweisen (siehe Waldbrandverordnung 2015 auf „Sicherheit von A- Z“) . Verstöße gegen dieses Verbot können mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.
Der Waldbrandexperte der Grazer Berufsfeuerwehr, Oberbrandrat Ing. Dieter Pilat, bittet die Bevölkerung um entsprechende Aufmerksamkeit und Vorsicht und um aktive Mithilfe zur Vermeidung von Wald-, Wiesen-, Böschungs- und Heckenbränden.
Beachten Sie im Wald und in Waldnähe bitte folgende Regeln:
- Rauchen und Feueranzünden ist verboten! Werfen Sie keine Zigarettenstummeln weg, machen Sie kein Lagerfeuer. Schmeißen Sie auch keine Zigarettenkippen aus dem Autofenster, dies kann entlang von Straßen zu Bränden führen.
- Verwenden Sie keine Kerzen oder Fackeln.
- Lassen Sie keine Glasflaschen oder Dosen im Wald oder auf Wiesen zurück.
- Brandgefahr geht auch von Katalysatoren und Auspuffrohren von Kraftfahrzeugen aus, wenn diese auf Wald- und Wiesenzufahrten abgestellt werden. Trockenes Gras oder Laub kann sich durch die abstrahlende Hitze entzünden. Wählen Sie Ihren Parkplatz mit Bedacht aus.
Wenn Sie einen Waldbrand entdecken, rufen Sie sofort den Feuerwehr-Notruf 122 an. Warten Sie in sicherer Entfernung zum Feuer auf das Eintreffen der Einsatzkräfte, um diese einweisen zu können.
Quelle: BF Graz